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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version: 1.0 · Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Entwurf).

Zwischen

Auftragsverarbeiter: Thinkpaka UG (haftungsbeschränkt), Am Eiswurmlager 7, 01189 Dresden, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Bormann (nachfolgend „Auftragnehmer").

und Verantwortlicher: dem Kunden, der diesen Vertrag im Rahmen der Nutzung von „Letterghost" elektronisch akzeptiert (nachfolgend „Auftraggeber"). Die Identität des Auftraggebers ergibt sich aus seinem Nutzerkonto.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung „Letterghost" (Recherche, Erstellung, Druck und Versand von Briefen, Erfolgsmessung, optionale E-Mail-Nachfass, CRM).
(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses. Mit dessen Beendigung endet auch dieser Vertrag.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

(1) Zweck: Durchführung von Brief-/E-Mail-Akquisekampagnen des Auftraggebers.
(2) Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Anreichern, Übermitteln (an Druck-/Versand- und E-Mail-Dienstleister), Löschen.
(3) Datenkategorien: Kontakt- und Adressdaten der adressierten Empfänger (Firma, Ansprechpartner, Anschrift, ggf. E-Mail/Telefon), Reaktions-/Trackingdaten.
(4) Kategorien betroffener Personen: Geschäftliche Kontakte / Ansprechpartner der adressierten Unternehmen.

§ 3 Weisungsbindung

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers; die Nutzung der Plattform und die dort getroffenen Einstellungen gelten als Weisung.
(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Auftraggeber.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO).

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragnehmer trifft die zur Sicherheit der Verarbeitung erforderlichen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die konkreten Maßnahmen ergeben sich aus Anlage 1.

§ 6 Inanspruchnahme von Subunternehmern

(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Subunternehmer zu.
(2) Der Auftragnehmer informiert über beabsichtigte Änderungen; der Auftraggeber kann begründet widersprechen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet Subunternehmer auf gleichwertige Datenschutzpflichten.

§ 7 Unterstützung des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer unterstützt bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.
(2) Anfragen betroffener Personen werden an den Auftraggeber weitergeleitet.

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die Auftragsdaten betreffen (Art. 33 DSGVO).

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Verarbeitung löscht der Auftragnehmer die Auftragsdaten nach Wahl des Auftraggebers oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (z. B. Aufbewahrung von Rechnungen).

§ 10 Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt die zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Rahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die jeweils im Konto akzeptierte Version ist maßgeblich.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Anlage 2 — Genehmigte Subunternehmer

SubunternehmerZweckSitz
Hosting-AnbieterBetrieb/HostingDeutschland
Stripe Payments Europe Ltd.ZahlungsabwicklungIrland/EU
PIN AG / eBriefDruck & Versand der BriefeDeutschland
Google (Maps/Places)Lead-RechercheEU/Drittland
AnthropicKI-TextgenerierungUSA
TelegramBenachrichtigungen (Opt-in)

Entwurf — vor produktivem Einsatz anwaltlich geprüft. Drittland- Garantien (SCCs) sind vom Betreiber zu verifizieren.